Auf Grundlage der von Ihnen oder durch uns erstellten Buchhaltung und der ergänzenden Angaben und Auskünfte, fertigen wir für Sie die Steuerbilanz an und sofern notwendig oder gewünscht auch den handelsrechtlichen Jahresabschluss. Für Mandanten, die nicht bilanzieren müssen oder nicht freiwillig Bücher führen, übernehmen wir selbstverständlich auch die Erstellung der Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften, als Basis für die Steuererklärung.